Erbschaft und Legat
Begünstigen Sie nebst Ihren Liebsten die Blindenschule Zollikofen in Ihrem Testament. So leben Ihre Solidarität und Mitmenschlichkeit über Ihr Leben hinaus weiter.
Ist es Ihnen wichtig, dass Kinder und Jugendliche gezielt gefördert werden? So, dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können? Es ist vielen Menschen ein Anliegen, mit einer Erbschaft oder einem Legat über ihr Leben hinaus Gutes zu tun. Auf diese Weise unterstützen Sie unsere blinden, seh- und mehrfachbeeinträchtigten Kinder und Jugendlichen gezielt in ihrer Entwicklung.
Die Blindenschule Zollikofen ist die älteste Blindenschule der Schweiz. Sie verfügt über eine grosses Know-how in der Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Seh- und Mehrfachbeeinträchtigungen. Mit gezielten Fördermassnahmen können wir die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen massgeblich verbessern. Und dafür können Sie sich einsetzen und über Ihren Tod hinaus nachhaltig wirken.
Das Schweizer Erbrecht wurde abgeändert. Künftig kann freier über das Vermögen verfügt werden. Am 1. Januar 2023 treten unter anderem folgende neue Bestimmungen in Kraft:
- Kein Pflichtteil mehr gegenüber den Eltern.
- Der Pflichtteil für die Nachkommen wird auf 50 Prozent gesenkt.
- Nicht verheiratete Personen ohne Nachkommen können eine beliebige Person oder eine gemeinnützige Organisation vollumfänglich begünstigen.
Wer die neuen Möglichkeiten nutzen möchte, muss ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. So schaffen Sie klare Verhältnisse. Die Blindenschule Zollikofen ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Der Wert Ihres Vermächtnisses fliesst somit ohne Abzüge in die Entwicklung von sehbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen.
Ihre Spende ermöglicht die spezielle Förderung für die Kinder und Jugendlichen mit Instrumentalunterricht und Heilpädagogischem Reiten. Sie finanziert die Ludothek, das Blindenmuseum und Landschulwochen.