Kantonale Behörden und die IV übernehmen im Rahmen von Leistungs- und Tarifverträgen den grössten Teil der Kosten der Leistungen: Schule, Mittagstisch, Tagesschule, Wohnen, Ambulanter Dienst, Heilpädagogische Früherziehung, Physio- und Ergotherapie, das Begleitete Wohnen sowie das Berufscoaching für junge Erwachsene.
Einige Angebote erhalten Gelder aus Art. 74 des Invalidenversicherungsgesetzes unter dem Aspekt «Teilhabe an der Gesellschaft».
Spezielle Förderangebote, Spezialunterricht für Schülerinnen und Schüler sowie das Blindenmuseum kann die Blindenschule Zollikofen dank Spenden anbieten. Wir danken unseren Spenderinnen und Spendern für ihre wertvolle Unterstützung.
Die Spenden an die Blindenschule und das Museum können steuerlich geltend gemacht werden.
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